Institutionen der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) ist weder eine Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika noch ein Organ für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die Vereinten Nationen. Die Mitgliedsstaaten, aus denen die EU besteht, bleiben unabhängige, souveräne Nationen, bündeln aber ihre Hoheitsrechte, um eine Stärke und einen internationalen Einfluss zu erreichen, den keines von ihnen alleine hätte. Das Bündeln der Hoheitsrechte bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen abgeben, damit Entscheidungen zu spezifischen Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratisch getroffen werden können.

Am Beschlussfassungsverfahren der EU im Allgemeinen und am Entscheidungsverfahren im Besonderen sind die drei wichtigsten Organe beteiligt:

  • das Europäische Parlament (EP), das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und direkt von ihnen gewählt wird;
  • der Rat der Europäischen Union, der die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt;
  • die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt.

Dieses "institutionelle Dreieck" erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat. Die Kommis-sion und die Mitgliedstaaten setzen sie dann um, und ihre Durchsetzung ist Aufgabe der Kommission.

Zwei weitere Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle: der Gerichtshof sorgt für die Ein-haltung des europäischen Rechts, und der Rechnungshof prüft die Finanzierung der Aktivitä-ten der Union.

Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert.

Europe Direct Vorarlberg Europe Direct Tirol sbg ooe noe k1 k2 stmk bgld1 bgld2 wien