Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Mit ihm werden die Institutionen der EU modernisiert und ihre Arbeitsmethoden optimiert. Nur so kann die EU effizient und wirkungsvoll die Herausforderungen von heute angehen. In einer globalisierten Welt, die in ständigem Wandel begriffen ist, muss sich Europa mehr als je zuvor neuen Herausforderungen stellen. Die Globalisierung der Wirtschaft, die demografische Entwicklung, der Klimawandel, die Energieversorgung oder die neuen Bedrohungen unserer Sicherheit - genug Probleme, die Europa im 21. Jahrhundert gemeinsam anpacken muss. Die Mitgliedstaaten können all diese neuen, Grenzen übergreifenden Herausforderungen nicht mehr allein bewältigen. Deshalb ist ein gemeinsamer europäischer Einsatz nötig. Eine Modernisierung Europas drängt sich auf. Wir brauchen effiziente und aufeinander abgestimmte Instrumente - nicht nur für das Funktionieren einer kürzlich von 15 auf 27 Mitglieder erweiterten Union, sondern auch zur Anpassung an die raschen Umwälzungen in der heutigen Welt. Die vertraglichen Regeln für unser Zusammenleben in Europa müssen neu gefasst werden.
Dies ist das Ziel des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrags. Dort haben sich die Staats- und Regierungschefs - unter Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen und in der Absicht, die Hoffnungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen - auf neue Regeln geeinigt, in denen festgelegt ist, was die künftigen Aufgabenbereiche der Union sind und wie sie funktioniert. So ermöglicht es der Vertrag von Lissabon, die europäischen Institutionen und ihre Arbeitsverfahren anzupassen, die demokratische Legitimität der Union zu stärken und das Fundament ihrer Grundwerte zu festigen.
Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht - er ändert sie lediglich ab. Durch den neuen Vertrag erhält die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und die Mittel, die notwendig sind, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Dazu sieht der Vertrag Folgendes vor:
- Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen und in dem die Bürgerinnen und Bürger mehr Möglichkeiten haben, sich Gehör zu verschaffen, und ein klareres Bild davon haben, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist. Der Vertrag bedeutet auch ein stärkeres Mitspracherecht der Bürger: Dank der Bürgerinitiative haben eine Million Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten.
- Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 Mitgliedstaaten und mit erhöhter Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU.
- Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit, das die Werte der Europäischen Union fördert, die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet, neue Instrumente der Solidarität vorsieht und die europäischen Bürger und Bürgerinnen besser schützt.
- Europa als Global Player: Dies wird durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung erreicht. Durch den Vertrag von Lissabon kann Europa in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern eine klare Position einnehmen. Zusätzlich zu einem Ratspräsidenten, der für jeweils 2,5 Jahre die internen Geschäfte der Europäischen Union leitet, erhöht ein neuer Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission, den Einfluss, die Stimmigkeit und die Wahrnehmbarkeit der Außenpolitik der EU.
