Erweiterung
Artikel 49 der Europäischen Gesetzgebung besagt, dass jeder europäische Staat, der die gemeinsamen Grundsätze der Union achtet, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden.
Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Die letzte große Erweiterung wurde 2007 mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens abgeschlossen.
Offizielle Verhandlungen zu einem möglichen Beitritt werden derzeit mit folgenden Ländern geführt:
- Türkei (Beitrittsgesuch (EWG) Juli 1959)
- Kroatien (Beitrittsgesuch 21. Februar 2003)
- Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (Beitrittsgesuch 22. März 2004)
- Island (Beitrittsgesuch 16. Juli 2009)
Mit folgenden Ländern wird derzeit ein Assoziierungsabkommen im Rahmen der Europäischen Assoziierungs- und Kooperationspolitik verhandelt:
- Albanien (Am 12. Juni 2006 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen paraphiert)
- Bosnien und Herzegowina (in Verhandlung)
- Montenegro (Am 15. März 2007 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen paraphiert)
- Serbien (seit 10. September 2007 wieder in Verhandlung)
- Kosovo
Links:
Europäische Kommission: Generaldirektion Erweiterung
Erweiterung und Vertiefung
Unter horizontaler Erweiterung versteht man die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die Europäische Union. Eine vertikale Vertiefung hingegen bedeutet die inhaltliche Ausweitung und Integration neuer gemeinschaftlicher Kompetenzbereiche innerhalb der bestehenden Union. Die Entstehung eines gemeinsamen Binnenmarktes oder die Einführung der Europäischen Währungsunion sind etwa als bedeutende inhaltliche Integrationsschritte zu nennen.
Argumente für Erweiterungsschritte der Europäischen Union sind sehr vielfältig. Die Stabilisierung der Demokratien in den Beitrittsländern und damit die längerfristige Friedenssicherung für unseren ganzen Kontinenten diente vor allem in der Vergangenheit als gewichtiges Argument. Die Inkludierung der neuen Mitgliedsstaaten im Jahr 2004 und der zukünftige Erweiterungsfokus auf den Westbalkan kann in die gleiche Richtung gedeutet werden. Vor allem aber müssen auch Wirtschaftliche Vorteile wie die Vergrößerung des Binnenmarktgebietes und die Erschließung neuer Absatzmärkte gesehen werden. Erhöhte Sicherheit im In- wie im Ausland durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei Kriminalitätsbekämpfung und eine gewichtige Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sind weitere Pro- Argumente der Erweiterung.
Erweiterung und Vergrößerungen bringen auch Herausforderung mit sich, die es zu bewältigen gilt. Beispielsweise eine zunehmende Heterogenität. Größere Vielfältigkeit bringt vermehrte Interessensunterschiede und kann somit zu einer eingeschränkten Steuerungs- und Handlungsfähigkeit führen. Es ist anzumerken, dass die Vielfältigkeit innerhalb der EU ein essentieller Bestandteil der Europäischen Union ist und daher seitens der Union geschützt und unterstützt wird. Das Motto der Europäischen Union lautet: „In Vielfalt geeint“.
Die Vertiefung, also die inhaltliche Ausweitung und Integration, wirft ebenfalls verschiedene Fragestellungen auf. Welche Länder sollen in welchem Ausmaß bei der Integration mitmachen?
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"Europa der zwei Geschwindigkeiten" → mit einem "Kerneuropa" indem die Staaten die sich in diesem befinden in allen Bereichen zusammenarbeiten und die übrigen Mitglieder nur bei einigen Projekten mitmachen.
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"Europa à la carte" → mit Kooperationen ohne eine wirklich erkennbare Struktur.
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Europa mit einer Struktur nach Themen → nur Kernbereiche wie beispielsweise der Binnenmarkt muss von allen Staaten übernommen werden.
Alle drei Modelle sind jedoch umstritten. Durch undurchschaubare und komplizierte Strukturen wird die Steuerungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit der EU stark beeinträchtig. Ebenfalls bedenklich bzw. dem Europäischen Gedanken eigentlich widersprechend ist, die dadurch entstehende Aufspaltung der Union in zwei oder sogar mehreren "Klassen". Und könnte ferner der Beziehung bzw. der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten abträglich sein.
