GASP

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist eines der Instrumente der Außenbeziehungen der Europäischen Union (EU). Ihre Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene wurde erst im Vertrag über die Europäische Union (EUV) im Jahr 1992 geschaffen. Diese Verzögerung ist auf die Sensibilität dieses Politikbereiches zurückzuführen, der die wesentlichen Kompetenzen eines Staates umfasst.

Die GASP als eine gemeinsame Stimme nach außen wird in Zeiten der Globalisierung zunehmend wichtiger und unterstreicht die Bedeutung der Europäischen Union als "Global Player". Der ursprüngliche Verfassungsvertrag sah einen "Europäischen Außenminister", als gemeinsames "Sprachrohr" nach Außen vor. Im Rahmen des neuen Reformvertrages wird es stattdessen wieder einen Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitikgeben, der jedoch mehr oder minder dieselben Aufgabenbereiche wie der "Europäische Außenminister" inne haben wird. Es soll außerdem ein Europäischer Auswärtiger Dienst eingerichtet werden, der den zukünftigen Hohen Vertreter der Europäischen Union unterstützen soll.

Links:
http://europa.eu/pol/cfsp/index_de.htm
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r00001.htm
http://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/thema.php?id=31

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